- internationalisierte Flüsse
- internationalisierte Flüsse,Völkerrecht: schiffbare Binnengewässer, die für die gesamte Strecke ihrer Schiffbarkeit der internationalen Schifffahrt offen stehen. Durch die Internationalisierung wird das an sich zum Staatsgebiet des Uferstaates gehörende Gewässer der ausschließlichen Gebietshoheit des Uferstaates entzogen. Dies kann nur durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Staat, auf dessen Gebiet sich das Gewässer befindet, erfolgen. Die ersten Bestimmungen dieser Art enthielt die Wiener Kongressakte vom 9. 6. 1815, die allgemeine Richtlinien für die von den Staaten abzuschließenden Verträge aufstellte. In Mitteleuropa wurde der Rhein bereits durch die Rheinschifffahrtsakte von 1831 internationalisiert, die durch die noch heute geltende Mannheimer Rheinschifffahrtsakte von 1868 (ergänzt durch Art. 354-362 des Versailler Vertrags) ersetzt wurde. Für die Internationalisierung der Donau gilt heute die Belgrader Konvention vom 18. 8. 1948. Weiteres Beispiel: Niger (Niger-Vertrag von 1963).
Universal-Lexikon. 2012.